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Wo kann ich die Anmeldeformulare erhalten?
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Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare sind im Sekretariat der HTL erhältlich und können auch hier abgerufen werden.
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Welcher Notenschnitt ist für die Aufnahme an der HTL-Mössingerstraße notwendig?
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Es gibt keinen fixen erforderlichen Notenschnitt.
Aus allen Pflichtgegenständen des Zeugnisses der 3.Klasse Hauptschule oder AHS sowie aus dem Semesterzeugnis der 4.Klasse wird ein Notendurchschnitt gebildet. Dieser Notendurchschnitt ist dann die Grundlage für die Reihung der Vergabe der Schulplätze. Welcher Notenschnitt für die Aufnahme erforderlich ist, hängt von den Bewerbern insgesamt ab.
Tipp: Mittels eines Aufnahmegutachtens kann abgeklärt werden, ob eine Aufnahme möglich wäre.
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Ich habe ein paar schlechte Noten im Zeugnis, habe ich überhaupt noch eine Chance aufgenommen zu werden?
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Die Aufnahme hängt nicht von einzelnen Noten, sondern vom Gesamtbild ab. Aus allen Pflichtgegenständen des Zeugnisses der 3.Klasse Hauptschule oder AHS sowie aus dem Semesterzeugnis der 4.Klasse wird ein Notendurchschnitt gebildet. Dieser Notendurchschnitt ist dann die Grundlage für die Reihung.
Tipp: Mittels eines Aufnahmegutachtens kann abgeklärt werden, ob eine Aufnahme möglich wäre.
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Ich habe ein Nicht Genügend (Fünfer) im Semesterzeugnis, kann ich mich überhaupt anmelden?
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Ein Nicht Genügend im Semsterzeugnis ist kein Hindernis für eine Anmeldung. Für die Reihung wesentlich ist der Notendurchschnitt über alle Pflichtgegenstände der 3.Klasse Hauptschule oder AHS sowie des Semesterzeugnisses in der 4.Klasse.
Für die Aufnahme selbst ist ein positives Zeugnis der 4.Klasse notwendig, das in den Pflichtgegenständen kein Nicht Genügend enthält (Ausnahme: Latein und zweite lebende Fremdsprache).
Sollten ein oder zwei Nicht Genügend im Zeugnis der 4.Klasse sein, dann müssen Wiederholungsprüfungen abgelegt werden. Werden diese bestanden, dann kann die Aufnahme im Herbst erfolgen.
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Welche Noten (Gegenstände) zählen bei der Aufnahme?
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Die Reihung erfolgt nach dem Notendurchschnitt des Zeugniss der 3.Klasse Hauptschule oder AHS und dem Semesterzeugnis (Schulnachricht) der 4.Klasse. Es werden alle Pflichtgegenstände berücksichtigt.
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Ich bin in der zweiten Leistungsgruppe, habe ich überhaupt Chancen, in die Höhere Abteilung aufgenommen zu werden?
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Bei guten Noten (Sehr Gut bis Befriedigend) kann eine Aufnahme in die Höhere Abteilung erfolgen. Bei einem Genügend müsste zuerst eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
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Ich muss eine Aufnahmsprüfung in Mathematik ablegen. Welche Aufgaben muss ich lösen? Gibt es eine Muster-Aufnahmsprüfung?
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Der Inhalt der Aufnahmsprüfung in Mathematik setzt sich aus Beispielen zusammen, die in der achten Schulstufe behandelt wurden.
Wir haben eine Muster-Aufnahmsprüfung zusammengestellt, an der Du Dich orientieren kannst.
Weitere Informationen zum Übertritt in eine berufsbildende Schule findest Du unter http://www.promath.tsn.at/
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Ich kann mich nicht für einen der Ausbildungsschwerpunkte entscheiden.
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Die erste Entscheidung, die gefällt werden muss, ist die Wahl der Abteilung (also Elektronik, Elektrotechnik oder Fachschule). Innerhalb der Abteilungen werden Ausbildungsschwerpunkte angeboten. Kann zur Anmeldung noch nicht abgeschätzt werden, welcher Ausbildungsschwerpunkt gewählt werden soll, so kann die Anmeldung einfach mit "weiß noch nicht" erfolgen. Der Lehrplan in den unteren beiden Jahrgängen ist in allen Klassen einer Abteilung derselbe, erst ab dem dritten Jahr muss dann die Entscheidung getroffen werden. Und die fällt dann eher leicht, weil mittlerweile der Einblick in die Materie sehr tief ist.
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Wenn ich nicht an der HTL aufgenommen werde, kann ich dann weiter in die AHS-Oberstufe gehen?
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Ja. Die Anmeldetermine an der AHS sind so gelegt, dass zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht, ob eine Aufnahme an die HTL erfolgen kann. An der AHS muss nicht bekanntgegeben werden, dass eine Anmeldung an der HTL erfolgte. Im Falle einer Aufnahme erfolgt die Verständigung der AHS im Amtswege.
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Was ist ein Aufnahmegutachten?
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Ein Problem des derzeit bestehenden Aufnahmeverfahrens für die Oberstufe ist die Unsicherheit, ob nach einer Anmeldung die Aufnahme auch sicher erfolgen wird. Die Anmeldung kann nämlich nur an einer Schule erfolgen. Und falls auf dieser die Aufnahme nicht möglich war, hängt der Schüler/die Schülerin sozusagen in der Luft. Daher bietet die HTL Mössingerstraße das Aufnahmegutachten an.
Vor dem eigentlichen Anmeldetermin kann bei uns die Ausstellung eines Aufnahmegutachtens beantragt werden. Rechtzeitig vor den Semesterferien wird dann der/die Aufnahmebewerber/in verständigt, ob eine Aufnahme in die HTL Mössingerstraße möglich wäre.
Die definitive (eigentliche) Anmeldung erfolgt dann mit dem Semesterzeugnis.
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Wie komme ich zu einem Aufnahmegutachten?
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Dazu muss ein Anmeldebogen (kann von unserer Homepage heruntergeladen werden) ausgefüllt und an uns gesendet werden. Beizulegen ist eine Zeugniskopie des Jahreszeugnisses der 3. Klasse Hauptschule oder AHS.
Rechtzeitig vor den Semesterferien erfolgt dann die Verständigung, ob eine Aufnahme möglich wäre.
Ein Tipp: Die beste Gelegenheit ein Aufnahmegutachten zu beantragen, ist der Tag der offenen Tür!
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Ich habe verabsäumt, ein Aufnahmegutachten zu beantragen. Habe ich überhaupt noch Chancen, aufgenomen zu werden?
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Ja! Wir haben genug Schulplätze für Bewerber reserviert, die kein Aufnahmegutachten beantragt haben.
Ein Aufnahmegutachten stellt keine Voraussetzung für eine Aufnahme an der HTL Mössingerstraße dar.
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Ich bin mir nicht sicher, ob ich in die HTL Mössingerstraße aufgenommen werden würde.
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Ein Problem des derzeit bestehenden Aufnahmeverfahrens für die Oberstufe ist die Unsicherheit, ob nach einer Anmeldung die Aufnahme auch sicher erfolgen wird. Die Anmeldung kann nämlich nur an einer Schule erfolgen. Und falls auf dieser die Aufnahme nicht möglich war, hängt der Schüler/die Schülerin sozusagen in der Luft.
Daher bietet die HTL Mössingerstraße das Aufnahmegutachten an, welches vor der eigentlichen Anmeldung Auskunft darüber gibt, ob eine Aufnahme möglich wäre.
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Ich bin Schüler einer AHS. Muss ich an meiner bisherigen Schule bekanntgeben, dass ich mich an der HTL beworben habe?
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Nein, die AHS muss nicht von der Anmeldung informiert werden. Um allenfalls die Oberstufe der AHS weiter zu besuchen, muss kein Aufnahmeantrag an der AHS gestellt werden (Man ist ja schon Schüler dieser Schule). Erst wenn die Aufnahme erfolgt ist, wird automatisch die AHS davon verständigt.
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Mein Aufnahmeantrag wurde von meiner Wunschschule abgelehnt. Was kann ich nun tun?
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Beim Aufnahmeverfahren gibt es eine zweite Runde. Konnte eine Aufnahme an der Wunschschule (laut dem Stempel auf dem Semesterzeugnis) nicht erfolgen, dann kann bei einer anderen Schule bis zum 30.April ein Aufnahmeantrag gestellt werden, soferne an dieser Schule noch Plätze frei sind.
Wer an die HTL Mössingerstraße will, sollte sich nicht auf diese 2. Möglichkeit verlassen, sondern gleich den ersten Aufnahmeantrag bei uns stellen (bis spätestens 2.Freitag nach den Semesterferien).
Wer sicher gehen will, bei uns auch tatsächlich aufgenommen zu werden, kann ein Aufnahmegutachten anfordern.